Kommission für das Altern – 17. Juli 2024: Satzungsänderungen – Markierte Version der vorgeschlagenen Satzung


SATZUNG DER KOMMISSION FÜR DAS ALTERN
DES PIKES PEAK GEBIETSRATES DER REGIERUNGEN

Geändert:
XX, XX, 2024
13. Oktober 2021
Angenommen am 1. Januar 2021

ARTIKEL I: NAME

Der Name dieser Kommission lautet “Kommission für das Altern” des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen.

ARTIKEL II: ORGANISATION

Abschnitt 1. BEFUGNIS

Die Kommission wird durch die vom Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen festgelegten oder geänderten Richtlinien und Leitlinien geregelt.

Abschnitt 2. FLÄCHE

Das von der Kommission zu betreuende Gebiet umfasst die Bezirke El Paso, Park und TellerC.

Abschnitt 3. NICHTDISKRIMINIERUNG

Nein[JV1]Personen in einer geschützten Klasse, die in Bundes-, Landes- oder lokalen Antidiskriminierungsgesetzen und -verordnungen enthalten sind, werden von der Teilnahme an der Kommission ausgeschlossen, ihnen werden die Vorteile verweigert oder sie werden von der Kommission diskriminiert.Keine Person oder Organisation darf aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung von der Teilnahme an der Kommission ausgeschlossen, der Vorteile beraubt oder diskriminiert werden.

ARTIKEL III: ZWECK

Abschnitt 1. ZWECK

Aufgabe der CoKommissionuncil ist es, den PPACG Verwaltungsrat des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen und  den PPACG Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen zu beraten und den Mitarbeitern Maßnahmen zu empfehlen, die die Entwicklung eines flächendeckenden Systems der Interessenvertretung und der politischen Empfehlungen für ältere Menschen betreffen, um sie in die Lage zu versetzen, so viel Unabhängigkeit wie möglich zu bewahren.

Zur Erfüllung ihrer Ziele wird die Kommission den Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen und die Pikes Peak Agentur für Alternde Menschen durch folgende Maßnahmen unterstützen:

  • Kontinuierliche und eingebettete Interessenvertretung für ältere Erwachsene im Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen und im PPACG Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen Verwaltungsrat;
  • Beratung und Abgabe von Empfehlungen an den PPACG Pikes Peak Gebietsrat der Regierungens, die Mitarbeiter und den Vorstand zu besonderen Fragen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung der Region;
  • Überprüfung von Richtlinien und Gesetzen, die ältere Erwachsene betreffen, und Abgabe von Empfehlungen an die PPACG  Mitarbeiter und den Verwaltungsrat des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen in Bezug auf die alternde Bevölkerung der Region.

ARTIKEL IV: SITZUNGEN, ABSTIMMUNG & BESCHLUSSFÄHIGKE

Abschnitt 1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Alle Sitzungen der Kommission und ihrer Unterausschüsse sind öffentlich.  Die Mitglieder der Kommission werden ermutigt, persönlich teilzunehmen, können aber auch aus der Ferne teilnehmen, um die regelmäßige Teilnahme aller Mitglieder zu fördern. Die Bürger sind zu den Sitzungen herzlich eingeladen und können ihre Meinung zu den Zeiten äußern, die in der Tagesordnung vorgesehen sind oder wenn sie von der Czuständigen Person anerkannt werden.

Abschnitt 2. REGULÄRE SITZUNGEN

Die Kommission findet regelmäßig am c dritten Mittwoch eines jeden Monats oder bei Bedarf monatlich zusammen. Die Mitglieder der Kommission können über den Exekutivausschuss und die Verbindung zwischen den Bediensteten nicht stimmberechtigte Mitglieder der Öffentlichkeit, die über Fachkenntnisse verfügen oder Branchen oder Unternehmen vertreten, die mit dem Zweck der Kommission in Verbindung stehen, zur Teilnahme an den Sitzungen der Kommission einladen.

Abschnitt 3. SONDER- SITZUNGEN

Sondersitzungen der Kommission können nach Ermessen des Personals des PPACG Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen in Absprache mit dem ReferentenCeinberufen werden, oder durch schriftliche Petition von drei (3) beliebigen Kommissionsmitgliedern, die per Post oder persönlich an den Beamten des C Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen geschickt oder übergeben werden, mit einer Kopie an den PPACG  Verbindungsmann des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen. Der PPACG Regierungsrat des Gebiets Pikes Peak legt die Zeit, das Datum und den Ort für die Abhaltung einer Sondersitzung fest. Die[JV2]  öffentliche Bekanntmachung muss die Art aller bei solchen Sitzungen durchzuführenden Geschäfte angeben. Die bei allen außerordentlichen Sitzungen getätigten Geschäfte sind auf die in der Bekanntmachung der Sitzung angegebenen Zwecke beschränkt.

Abschnitt 4. ORT DER SITZUNG

Die Kommission kann jeden Ort als Ort für jede von der Kommission einberufene jährliche, ordentliche oder außerordentliche Sitzung bestimmen. Sofern nicht eine solche Bestimmung bestimmt ist, tritt die Kommission in den Büros des  TRegierungsrates für das Gebiet Pikes Peak zusammen.

Abschnitt 5. EINLADUNG ZUR SITZUNG

Eine schriftliche oder gedruckte Mitteilung, in der Ort, Tag und Uhrzeit der Sitzung sowie der Zweck, zu dem die Sitzung einberufen wurde, angegeben sind, wird spätestens 24 Stunden vor dem Tag der Sitzung jedem stimmberechtigten Mitglied der Kommission persönlich, durch elektronische Benachrichtigung oder per Post zugestellt  und im Falle einer außerordentlichen Sitzung . Die Benachrichtigung wird in Übereinstimmung mit den Verfahrensskizzen während der letzten Jahresversammlung des Verwaltungsrats oder in der vom Verwaltungsrat zwischen den Jahresversammlungen geänderten Fassung veröffentlicht.am schwarzen Brett im Eingangsbereich des PPACG-Gebäudes an der 14 S. Chestnut St., 80905, angebracht.

Abschnitt 6. ABSTIMMUNG

Die stimmberechtigten Mitglieder des Ratesc haben bei  Vorliegen der Beschlussfähigkeit regular or special über alle Fragen, die in einer Sitzung des Rates behandelt werden, eine (1) Stimmec. Eine Stimmrechtsvertretung ist nicht zulässig. Alle Fragen werden mit Stimmenmehrheit entschieden.

Abschnitt 7. BESCHLUSSFÄHIGKEIT

30 Prozent der derzeitigen stimmberechtigten cMitglieder des Rates (aufgerundet auf die nächste ganze Zahl) sind beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit ist für die Erledigung aller amtlichen Geschäfte in jeder Sitzung des Ratesc erforderlich.

Abschnitt 8. VERFAHREN DURCHFÜHRUNG DER SITZUNGEN

The latest version of Roberts Geschäftsordnung in der überarbeiteten Fassung regelt die Geschäftsführung bei allen Sitzungen des Ratescund seiner Unterausschüsse, es sei denn, diese RegelnRstehen im Widerspruch zu dieser Satzung oder wurden vom Vorstand in den Sitzungsverfahren des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen angenommen..

Abschnitt 9. SEKRETARIATSAUFGABEN

Der PPACG Regierungsrat des Gebiets Pikes Peak  nimmt die Sekretariatsaufgaben der cKommission wahr und führt die Satzung in der geänderten Fassung, die Protokolle aller Sitzungen der Kommission, ceine aktuelle Mitgliederliste mit den Namen, Adressen und Telefonnummern aller Kommissionsmitglieder sowie alle anderen amtlichen Dokumente der cKommission.

ARTIKEL V: MITGLIEDSCHAFT

Abschnitt 1. ZUSAMMENSETZUNG UND VERTRETUNG

Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission für das Altern können Mitglieder der Öffentlichkeit und Vertreter von Organisationen sein, die unterstützende Dienstleistungen anbieten.

Die Mitgliederzusammensetzung der Kommission umfasst:

  • Mindestens 50 Prozent der Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Ernennungen in die Kommission sollen so weit wie möglich die Demografie der alternden Bevölkerung in der Drei-Landkreis-Region widerspiegeln.  Dazu gehören ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Rasse, Alter und geografischer Standort.
  • Jede der Mitgliedsgerichtsbarkeiten innerhalb des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen muss mindestens einen Vertreter in der Kommission habenKommission für das Altern, mit Ausnahme von El Paso County und der Stadt Colorado Springs. El Paso County und die Stadt Colorado Springs haben Anspruch auf jeweils drei Vertreter. Dieses Mitglied kann auch als Verbindungsperson zu seiner örtlichen Zuständigkeit dienen.
  • Die Kommission kann bis zu 19 außerordentliche Mitglieder ernennen, zu denen auch Mitglieder der breiten Öffentlichkeit und Vertreter der Organisatoren von Anbietern unterstützender Dienste gehören können.
  • Ein Mitarbeiter von Innovations in Aging (IiAC) soll einen ständigen Sitz im Mitgliederverzeichnis der PPCoA haben, bis dieser durch eine Entscheidung der PPCoA, des IiAC oder des PPACG-Verwaltungsrats widerrufen wird.
  • Zusätzliche Mitgliedschaften werden von der PPACG Agentur für Alternde Menschen festgelegt.

Die Mitarbeiter des P ikes Peak Gebietsrat der Regierungen und der Mitarbeiter der Pikes Peak Agentur für Alternde MenschenPACG sind nicht stimmberechtigte Mitglieder dieser Kommission und aller Unterausschüsse.AAA –

Abschnitt 2. ZUSÄTZLICHE KRITERIEN

Mitglieder müssen die folgenden zusätzlichen Kriterien erfüllen, um ausgewählt zu werden:

Ein.  Muss ein aufrichtiges Interesse daran haben, die Lebensqualität in der Region El Paso, Park und Teller County zu verbessern.

 B. Verwandte  Sie müssen in der Lage sein, an cden Sitzungen der Kommission, ihre lokalen Zuständigkeitsbesprechungen,  teilzunehmen und to  an der Datenerhebung, -analyse und anderen Aktivitäten der Kommission mitzuwirken, wenn dies vom Verwaltungsrat oder PPACG von den Mitarbeitern des PPikes Peak Gebietsrat der Regierungen verlangt wird.

Abschnitt 3. AUSWAHL

Die Kommission wird dem Verwaltungsrat des Rates der Regierungen der Region P ikes Peak EmpfehlungenPACG für die Ernennung der allgemeinen Mitglieder der Kommission unterbreiten. Der Verwaltungsrat prüft anschließend die Empfehlungen und ernennt nach eigenem Ermessen die Mitglieder der Kommission. 

Der Vorstand des P ikes Peak Gebietsrat der RegierungenPACG genehmigt alle Anträge auf Mitgliedschaft und Empfehlungen für Vertreter von Gerichtsbarkeiten oder Organisationen.  Es behält sich das Recht vor, diese Genehmigung jederzeit zu überprüfen und zu genehmigen/abzulehnen oder zurückzuziehen.

Abschnitt 4. AMTSZEIT DER MITGLIEDSCHAFT

Die volle Dauer der Mitgliedschaft beträgt drei (3) Jahre  und dauern vom 1. Januar des ersten Jahres bis zum 31. Dezember des dritten Jahresbeginnt mit dem Datum der Bestätigung durch den Vorstand des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen.  Ein Mitglied, das zur Besetzung einer Vakanz ernannt wird, deren Dauer länger als anderthalb Jahre beträgt, gilt als für eine volle Amtszeit ernannt.  Ein Mitglied darf nicht mehr als zwei (2) aufeinanderfolgende volle Amtszeiten ausüben.

[JV3] Die anfängliche Zusammensetzung der Mitgliedschaft ab Januar 2021 wird frühere Mitglieder der Colorado Springs Commission on Aging umfassen, die ihre aktuelle Amtszeit im Interesse der Kontinuität ausschöpfen können. Dies schließt jedoch nicht die Erweiterung der übrigen Mitgliedschaft aus, die sofort nach Genehmigung dieser Satzung beginnen wird. Um gestaffelte Amtszeiten zu erreichen, werden die ersten Mitglieder der Kommission für die folgenden Amtszeiten ernannt: acht (8) Mitglieder für eine Amtszeit von drei (3) Jahren, vier (4) Mitglieder für eine Amtszeit von zwei (2) Jahren und vier (4) Mitglieder für eine Amtszeit von einem (1) Jahr. Alle nachfolgenden Ernennungen erfolgen für eine Amtszeit von drei (3) Jahren, mit Ausnahme von Ernennungen zur Besetzung nicht abgelaufener Amtszeiten.

Amtszeitbeschränkungen können außer Kraft gesetzt werden, falls eine qualifizierte Person nicht gefunden werden kann, um eine bestimmte freie Stelle zu besetzen, mit Genehmigung des Verwaltungsrats des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen. In diesem Fall hat das Mitgliedsunternehmen zu dokumentieren, dass Anstrengungen unternommen wurden, eine andere qualifizierte Person ausfindig zu machen, und dass diese Bemühungen erfolglos waren. Der   PPACG  Vorstand des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen kann nach eigenem Ermessen zulassen, dass eine solche Person länger als die zwei zulässigen Amtszeiten im Amt bleibt.

Abschnitt 5. ABWESENHEIT

Mitglieder, die während eines Zeitraums von 12 Monaten twelvedrei (3) aufeinanderfolgende, regelmäßig geplante Sitzungen oder insgesamt vier (4) reguläre Sitzungen verpassen, ‑werden automatisch vom Mitgliedschaftsunterausschuss auf eine mögliche Kündigung überprüft.  War ein Kommissionsmitglied zum zweiten Mal in Folge oder zum dritten Mal in einem Zeitraum von twelve12‑Monaten  abwesend, Cso hat das Mitglied innerhalb einer angemessenen Frist ein Schreiben an dieses Mitglied an dessenhis/her in den Büchern eingetragene Adresse zu senden oder senden zu lassen, in  dem es darüber informiert wird, dass eine weitere Abwesenheit zu einer Überprüfung seiner Mitgliedschaft führt.  Wenn sich die Anwesenheitsquote nicht verbessert, kann der Vorstand andere Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Abberufung.

Abschnitt 6. BEURLAUBUNG

Jedem Mitglied kann eine entschuldigte vorübergehende Beurlaubung von der Tätigkeit in der Kommission gewährt werden, wenn es einen schriftlichen Antrag an den Chairman Vorsitzenden des Regierungsrats des Gebiets P ikes Peak stellt, inPACG dem die Gründe(n) für die beantragte Abwesenheit erläutert werden, und vorbehaltlich der Zustimmung des Rates des Regierungsrats des Gebiets P ikes PeakPACG.

Abschnitt[JV4] 7. VAKANZEN UND ERNENNUNGEN

Alle Vakanzen werden gemäß dem in Artikel IV, Abschnitte 1-4, dargelegten Verfahren besetzt. Die Mitglieder werden ernannt, um den Rest der nicht abgelaufenen Amtszeit zu dienen, die, wenn sie länger als anderthalb Jahre dauert, als volle Amtszeit gilt.

Abschnitt 87. RÜCKTRITTE

Die Mitglieder werden aufgefordert, so bald wie möglich, mindestens jedoch einen (1) Monat vor dem KündigungsdatumPPACG , eine schriftliche Mitteilung über ihre Rücktrittsabsicht an den  Exekutivdirektor des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen  und eine Kopie an den Vorsitzenden der Kommission zu senden.

ARTIKEL VI: OFFIZIERE

Abschnitt 1. OFFIZIERE

Die Amtsträger der Kommission bestehen aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorsitzenden des Unterausschusses für Politik und dem Vorsitzenden des Unterausschusses für Mitgliedschaft.

Abschnitt 2. AUSWAHL DER OFFIZIERE

Nur stimmberechtigte Mitglieder der Kommission können Amtsträger werden. Amtsträger können von einem Nominierungs-/Mitgliedschaftsunterausschuss aus dem Plenum oder von beiden nominiert werden, je nach Bedarf. Die Nominierten werden den Mitgliedern auf der Novemberversammlung eines jeden Jahres zur Wahl vorgelegt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel mit einer Mehrheitsstimme, in der die Amtsträger gewählt werden.

Abschnitt 3. PFLICHTEN DER OFFIZIERE

Der Vorsitzende führt bei allen Sitzungen der Kommission den Vorsitz, sorgt für eine effektive, effiziente und rechtzeitige Durchführung der Kommissionssitzungen, arbeitet eng mit der  zugewiesenen Verbindungsperson des PPACG Mitarbeiters des Rates der Regierungen des Gebiets Pikes Peak zusammen  und stimmt sich mit ihr ab, um die jährlichen Ziele der Kommission zu entwickeln, die dem Vorstand mitgeteilt und von diesem genehmigt werden, ernennt alle Vorsitzenden der Unterausschüsse,  von Amts wegen als nicht stimmberechtigtes Mitglied in allen von der Kommission eingesetzten Unterausschüssen tätig ‑–czu sein, dem Verwaltungsrat des P ikes Peak Gebietsrat der RegierungenPACG dafür verantwortlich zu sein, sicherzustellen, dass alle Unterausschüsse ihre Ziele erreichen, alle anderen Aufgaben zu erfüllen, die von Zeit zu Zeit von der Kommission zugewiesen oder –cvon den Mitarbeitern desP ikes Peak Gebietsrat der RegierungenPACG angefordert werden, die dem C czugewiesen sindund nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil, wenn dies möglich ist und/oder wenn der Vorsitzende des Verwaltungsrats dies verlangt. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden oder im Falle seiner Handlungsunfähigkeit oder bei Vakanz des Amtes nimmt der stellvertretende Vorsitzende alle Aufgaben des Vorsitzenden wahr und hat bei seiner Ausübung alle Befugnisse und unterliegt allen Beschränkungen des Vorsitzenden. In Abwesenheit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden nimmt der Vorsitzende für die Mitgliedschaft die Pflichten und Befugnisse des Vorsitzenden wahr.

Mindestens ein Beamter der Kommission muss anwesend sein, um jede Sitzung des Ausschusses zu leiten. Für den Fall, dass ein Beamter nicht anwesend ist, aber ansonsten ein Quorum anwesend ist, kann die Kommission einen kommissarischen Vorsitzenden für die Sitzung auswählen. Die Sitzung wird von dem Kommissionsmitglied mit der längsten Amtszeit im Ausschuss einberufen und geht dann direkt zur Wahl eines amtierenden Vorsitzenden für die Dauer der Sitzung über.

Abschnitt 4. AMTSZEIT

Gewählte Amtsträger sind für eine Amtszeit von einem (1) Jahr im Amt, beginnend mit dem 1. Januar nach der Wahl. Diese Amtsträger bleiben im Amt, bis sie zurücktreten, abberufen werden, anderweitig für das Amt disqualifiziert sind oder bis ihre Nachfolger gewählt werden, je nachdem, was zuerst eintritt. Amtsträger können wiedergewählt werden, dürfen aber nicht mehr als zwei (2) aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.

Abschnitt 5. VAKANZEN

Eine Vakanz in einem Amt wird für den noch nicht abgelaufenen Teil der Amtszeit durch den unmittelbar untergeordneten Beamten besetzt (z. B. wenn der Vorsitzende vakant ist, bleibt der stellvertretende Vorsitzende in dieser Position bis zur nächsten regulären Wahl). Im Falle einer Vakanz im Amt des stellvertretenden Vorsitzenden kann der Vorsitzende vorübergehend einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen, bis eine Person gewählt ist, die die noch nicht abgelaufene Amtszeit ausfüllt.

Falls erforderlich, findet die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden in einer regulären Sitzung innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Vakanz statt. Die Wahl erfolgt nach dem in Artikel V I Absatz 2 festgelegten Nominierungs-/Abstimmungsverfahrensixty ().

Ein Mitglied, das gewählt wurde, um eine noch nicht abgelaufene Amtszeit von sechs Monaten oder länger zu bekleiden, gilt als Mitglied einer vollen Amtszeit.(6) 

Abschnitt 6. ENTFERNUNG UND RÜCKTRITTE

Jeder Antrag auf Abberufung eines Beamten wird dem  Board of Directors PPACG des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen  vorgelegt. Der Verwaltungsrat kann nach einer Untersuchung den Amtsträger abberufen und eine Sonderwahl für einen neuen Amtsträger einberufen.

Jeder Beamte kann his/her sein Amt als Beamter jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden der cKommission und den  Exekutivdirektor PPACG des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen  niederlegen. Ein solcher Rücktritt wird am Tag des Eingangs einer solchen Mitteilung oder zu einem späteren darin angegebenen Datum wirksam, wobei das Ablaufdatum der regulären Amtszeit des Amtes nicht überschritten werden darf. Die Annahme eines solchen Rücktritts ist zu seiner Wirksamkeit nicht erforderlich.

ARTIKEL VII: UNTERAUSSCHÜSSE

Abschnitt 1. STÄNDIGE UNTERAUSSCHÜSSE

  1. Politischer Unterausschuss – Der Politische Unterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, vier Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied.and Legislation – and Legislation–Der Zweck des Unterausschusses für Politik besteht darin, die Politik und Gesetzgebung in Bezug auf das Altern in der gesamten Region zu überprüfen, die dann eine Empfehlung an die Kommission und wiederum an den and Legislation–Pikes Peak Area on Aging  PPACG Vorstand  des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen abgeben kann  .
  2. Mitgliedschaftsunterausschuss – Der Mitgliedschaftsunterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied.––Der Zweck des Unterausschusses für Mitgliedschaft besteht darin, qualifizierte und engagierte Mitglieder für die Kommission zu gewinnen.

Abschnitt 2. NEUE UNTERAUSSCHÜSSE

Wenn die Notwendigkeit eines neuen Unterausschusses entsteht, wird ein schriftlicher Antrag, der den Zweck, die Aufgabe, die Ziele, die Beziehungen, die Mitglieder, die Vorsitzenden, die Anforderungen an das Protokoll und die Amtszeit des Unterausschusses enthält, dem Verwaltungsrat des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen zur Genehmigung vorgele

Abschnitt 32. TEMPORARY AD-HOC-UNTERAUSSCHÜSSE –

Ein temporaryAd-hoc-Unterausschuss kann gebildet werden, um den Erfordernissen der Kommission gerecht zu werden, wenn die Mehrheit der Kommissionsmitglieder zustimmt, die an der Sitzung teilnehmen (in der die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde). Die Kommission unterrichtet den – PPACG  Verwaltungsrat des Rates der Regierungen des Gebiets Pikes Peak auf der nächsten turnusmäßigen  Sitzung temporary des Verwaltungsrats des Regierungsrats des Gebiets Pikes Peak über die Bildung aller –PPACG Ad-hoc-Unterausschüsse. Ein  temporaryAd-hoc-Unterausschuss wird nicht länger als sechs Monate einberufen, es sei denn, er wurde zuvor vom –PPACG Verwaltungsrat des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen  aufgelöst.

Abschnitt 43. UNTERAUSSCHUSS-ERNENNUNGEN

Der Vorsitzende der Kommission ernennt den Vorsitzenden jedes Unterausschusses.  Die Mitglieder aller Unterausschüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der gesamten Kommission dem ––PPACG  Verwaltungsrat des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen  empfohlen, der die Empfehlung nach eigenem Ermessen genehmigt oder ablehnt.

Abschnitt 54. FREIE STELLEN IN UNTERAUSSCHÜSSEN

Freie Sitze in einem Unterausschuss können für den noch nicht abgelaufenen Teil der Amtszeit in der gleichen Weise besetzt werden, wie dies bei ursprünglichen Ernennungen vorgesehen ist.

Abschnitt 65. BESCHLUSSFÄHIGKEIT IM UNTERAUSSCHUSS

Die einfache Mehrheit der Mitglieder eines Unterausschusses ist beschlussfähig, und die Beschlussfähigkeit der Mehrheit der Mitglieder in einer Sitzung, in der die Beschlussfähigkeit erreicht ist, ist die Beschlussfassung des Unterausschusses.–––

Abschnitt 76. SITZUNGEN DER UNTERAUSSCHÜSSE

Alle Sitzungen der Unterausschüsse sind für alle Kommissionsmitglieder und die Öffentlichkeit zugänglich.

ARTIKEL VIII: INTERESSENKONFLIKT

Abschnitt 1: BEKANNTGABE EINES INTERESSENSKONFLIKTS

Hat ein Mitglied der board, cKommission Grund zu der Annahme, daß es in einer Angelegenheit, über die abgestimmt werden soll or sub-commission him/her , in einen Interessenkonflikt s/he geraten würde, so teilt es den Interessenkonflikt in seiner persönlichen oder privaten Eigenschaft  mit und beantragt eine Entscheidung des Ratescüber die Abstimmung über diese Fragen.

Abschnitt 2: STIMM-ENTHALTUNG

Kein Mitglied darf über Angelegenheiten abstimmen, die einen Interessenkonflikt mit sich bringen würden.

ARTIKEL IX: ÄNDERUNG DER SATZUNG

Auf jeder ordnungsgemäß konstituierten Sitzung der Kommission können Maßnahmen eingeleitet werden, um diese Satzung zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben und neue Satzungen annehmen zu lassen. Eine Kopie der aktuellen Satzung mit den vorgeschlagenen Änderungen wird mindestens  Der Hinweis auf eine vorgeschlagene Änderung oder Aufhebung dieser Satzung muss in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung der Kommission vorgelegt werden und wird dann in der nächsten ordnungsgemäß einberufenen Sitzung der Kommission zur Abstimmung gebracht.10(30) Tage vor der Sitzung, auf der die Änderung zur Genehmigung vorgelegt wird, an alle Kommissionsmitglieder verteilt. Für die Annahme des Änderungsantrags ist die Zustimmung der Mehrheit der Kommissionsmitglieder erforderlich. Die Empfehlung der Kommission, diese Satzung zu ändern, unterliegt dann der Genehmigung durch den   PPACG  Verwaltungsrat des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen.

Der Vorstand des P ikes Peak Gebietsrat der RegierungenPACG kann von Zeit zu Zeit seine Satzung ändern oder seine Richtlinien ändern, was eine Überarbeitung der Satzung dieser Kommission erforderlich macht.  Tritt ein solcher Fall ein, so unterrichtet der Vorsitzende der PPACG den Vorsitzenden der Kommission über die Umsetzung solcher Änderungen oder veranlasst dies, dies zu veranlassen. Der Vorstand kann die Satzung der Kommission mit einfacher Mehrheit der an einer Sitzung Anwesenden mit oder ohne Zustimmung der Kommission ändern.

ARTIKEL X: INKRAFTSETZUNG

Diese Satzung tritt in Kraft, nachdem sie mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der Mitglieder geprüft und genehmigt wurde und vom Verwaltungsrat PPACG des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen  überprüft und endgültig genehmigt wurde.


 [JV1]Diese Änderung ermöglicht es uns, diese Sprache in allen unseren Ausschüssen bei PPACG zu standardisieren.

 [JV2]Dies ist eine Duplizierung des Colorado Gesetz über öffentliche Sitzungen, das die Kommission bereits befolgen muss.

 [JV3]Entfernt, da ich glaube, dass wir die dreijährige Rotationsperiode überschritten haben.

 [JV4]Entfernt, da dies redundant ist. Im Falle einer Vakanz wird die Stelle wie bereits in der Satzung festgelegt besetzt.