
Der Zweck und die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrat umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf:
- Verabschiedung der Satzung und etwaiger Änderungen daran
- Festlegung der allgemeinen Ziele und Richtlinien des PPACG
- Annahme eines jährlichen Finanzierungsplans für den Rat
- Überprüfung jeder Maßnahme des anfragenden Ausschusses auf eigene Initiative oder auf Anfrage eines Ausschusses
- Kann einen Geschäftsführer beschäftigen, der nach Belieben des Vorstands angestellt ist.
