Geändert am:
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ARTIKEL I: BÜROS
Der Name der Organisation lautet PIKES PEAK GEBIESTRAT DER REGIERUNGEN. Der Hauptsitz der Corporation befindet sich in der 15 South 7th Street, Colorado Springs, Bundesstaat Colorado.
ARTIKEL II: ZWECK
Der Zweck und die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf:
- Annahme der Satzung und etwaiger Änderungen
- Festlegung der Gesamtziele und -richtlinien des PPACG
- Annahme eines jährlichen Finanzplans für den Rat
- Überprüfung auf eigene Initiative oder auf Antrag eines Ausschusses jeder Maßnahme des anfragenden Ausschusses, und
- Kann einen geschäftsführenden Direktor beschäftigen, der nach Belieben des Verwaltungsrats beschäftigt ist.
ARTIKEL III: SITZUNGEN
Abschnitt 1: TEILNAHME AN SITZUNGEN
Die Vorstandsmitglieder werden ermutigt, persönlich teilzunehmen, können jedoch fern an den PPACG-Vorstandssitzungen teilnehmen, um eine regelmäßige Beteiligung aller Mitglieder zu fördern.
Abschnitt 2: JÄHRLICHE SITZUNGEN
Eine jährliche Sitzung des Rates zur Wahl von Amtsträgern, die diejenigen ablösen sollen, deren Amtszeit abgelaufen ist, und für die Abwicklung anderer ordnungsgemäß vor der Sitzung anstehender Geschäfte, soll am 2. Mittwoch im Januar jeden Jahres stattfinden.
Abschnitt 3: REGELMÄSSIGE SITZUNGEN
Es soll eine regelmäßige monatliche Sitzung des Rates für jeden Zweck am 2. Mittwoch jeden Monats geben.
Abschnitt 4: SPEZIALSITZUNGEN
Spezialsitzungen des Ausschusses können nach Ermessen des PPACG-Personals in Absprache mit dem Vorsitzenden oder auf schriftliche Petition von drei (3) Ausschussmitgliedern einberufen werden, die dem Vorsitzenden persönlich übermittelt oder persönlich übermittelt werden. Eine Kopie an das PPACG-Personal. Das PPACG legt Zeit, Datum und Ort für die Abhaltung jeder Spezialsitzung fest. Die öffentliche Bekanntmachung soll die Art aller Geschäfte angeben, die auf solchen Sitzungen durchgeführt werden sollen. Auf allen Spezialsitzungen durchgeführte Geschäfte sollen auf die in der Benachrichtigung dieser Sitzung angegebenen Zwecke beschränkt sein.
Abschnitt 5: ORT DER SITZUNG
Der Rat kann jeden Ort als den Ort für eine vom Rat einberufene jährliche, regelmäßige oder spezielle Sitzung festlegen. Sofern nicht festgelegt, trifft sich der Rat in den Büros des Pikes Peak Area Council of Governments.
Abschnitt 6: BENACHRICHTIGUNG DER SITZUNG
Eine schriftliche oder gedruckte Benachrichtigung, die den Ort, den Tag und die Uhrzeit der Sitzung angibt und im Falle einer Spezialsitzung den Zweck angibt, für den die Sitzung einberufen wird, muss mindestens 24 Stunden vor dem Datum der Sitzung persönlich, per elektronischer Benachrichtigung oder per Post an jedes stimmberechtigte Mitglied des Rates, das an einer solchen Sitzung teilnehmen darf, geliefert werden. Die Benachrichtigung wird online unter www.ppacg.org und am Schwarzen Brett vor dem PPACG in der 14 S. Chestnut St 80905 veröffentlicht.
Abschnitt 7: QUORUM
Dreiunddreißig Prozent der aktuellen stimmberechtigten Vorstandsmitglieder (auf die nächste ganze Zahl aufgerundet) stellen ein Quorum dar. Ein Quorum ist erforderlich für die Abwicklung aller offiziellen Geschäfte bei jeder Sitzung des Vorstands.
Abschnitt 8: DURCHFÜHRUNG VON SITZUNGEN
Die Geschäftsordnung nach Robert, in überarbeiteter Form, regelt die Durchführung der Sitzungen aller Ausschüsse des Rates, es sei denn, in diesen Satzungen oder in anderen Satzungen sind andere Regeln festgelegt.
Abschnitt 9: AUSSCHÜSSE
Der Vorstand kann von Zeit zu Zeit durch geeignete Maßnahmen Ausschüsse ernennen und auflösen, die er für zweckmäßig hält, um die Grundsätze und Zwecke des Pikes Peak Area Council of Governments weiterzuentwickeln. Der Vorstand genehmigt die Mitgliedschaft (Haupt- und Ersatzvertreter) für alle PPACG-Ausschüsse, wie von Mitgliedergremien empfohlen, und behält sich das Recht vor, Vertreter jederzeit zu überprüfen und zu entfernen. Der Vorstand darf keine Vorstandsmitglieder in ständige Ausschüsse des PPACG berufen. Der Vorsitzende des Vorstands dient als Mitglied ex officio aller Ad-hoc-Ausschüsse des Vorstands.
Abschnitt 10: AUSFÜHRENDER AUSSCHUSS
Der Exekutivausschuss besteht aus allen Amtsträgern des PPACG-Vorstands und dem Exekutivdirektor des PPACG (ohne Stimmrecht). Der Exekutivausschuss ist für die Angelegenheiten des Rates of Governments zwischen seinen regelmäßigen Sitzungen verantwortlich, macht Empfehlungen an den Vorstand und erfüllt andere Aufgaben, die vom Vorstand genehmigt sind. Der Exekutivausschuss unterliegt den Anweisungen des Vorstands, und keine seiner Entscheidungen darf im Widerspruch zu den vom Vorstand getroffenen Maßnahmen stehen.
Abschnitt 11: LEGISLATIVAUSCHUSS
Der Legislativausschuss steht allen Mitgliedern des PPACG-Vorstands offen, die Interesse daran haben, bei der Entwicklung und Kommunikation von legislativen Positionen zu helfen. Der Zweck des Legislativausschusses besteht darin, die jährliche Policy Statement on Legislative Issues für die Zustimmung des Vorstands zu entwerfen, Gesetzesentwürfe zu entwickeln, Standpunkte zu Gesetzesentwürfen, Gesetzen, behördlichen Maßnahmen und anderen Initiativen zu entwickeln, sich mit gewählten Vertretern und Lobbyisten zu treffen, um die Position des PPACG zu kommunizieren, vor gesetzgebenden Körperschaften, Gremien und Kommissionen aussagen und mit anderen ähnlichen Agenturen und Gruppen zusammenarbeiten, um legislativ Positionen zu formulieren. Die legislativen Positionen des Ausschusses werden durch eine Mehrheitsabstimmung des Ausschusses an den Vorstand weitergeleitet und unterliegen den Anweisungen des Vorstands des Vorstands mit einer 2/3-Mehrheit des Vorstands, und keine seiner Maßnahmen darf im Widerspruch zu den vom Vorstand getroffenen Entscheidungen stehen.
ARTIKEL IV: MITGLIEDSCHAFT
Abschnitt 1: MITGLIEDSCHAFTSTYPEN
Die Mitgliedschaft im das Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen wird in zwei Kategorien unterteilt: A. Stimmberechtigte Mitglieder und B. Nicht stimmberechtigte Mitglieder. Nur teilnehmende Mitglieder oder ihre Vertreter dürfen abstimmen.
A. STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDSCHAFTEN
A1: Teilnehmende Mitglieder
Die teilnehmende Mitgliedschaft im Rat setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern und Benennung durch die jeweiligen Leitungsorgane der kooperierenden Einheiten der allgemeinen kommunalen und Landkreisregierungen. Jede teilnehmende Grafschaft oder Gemeinde hat Anspruch auf mindestens einen stimmberechtigten Vertreter und einen Ersatz, der alle Anforderungen des stimmberechtigten Vertreters erfüllen muss, wenn der Hauptvertreter abwesend ist. Teilnehmende Mitglieder haben die vollen Privilegien und Abstimmungsrechte, wie in der Satzung des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen festgelegt.
A2: Transitvertreter
PPACG wird gemäß den bundesstaatlichen Anforderungen ein stimmberechtigtes Mitglied haben, das die Interessen des Nahverkehrs vertritt. Der Nominierungsausschuss wird jährlich oder nach Bedarf einen Nahverkehrsvertreter und seinen Stellvertreter aus den bestehenden stimmberechtigten Mitgliedern ernennen, die Nahverkehrsdienste in der MPO-Region anbieten, und sie werden vom Verwaltungsrat ausgewählt.
B. NICHT-STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDSCHAFTEN
B1: Bestellter Verwaltungsvertreter
Mitgliedsjurisdiktionen außerhalb der MPO können durch einen Beschluss ihres Leitungsorgans und nach Zustimmung des Exekutivausschusses einen leitenden Verwaltungsbeamten anstelle eines gewählten Amtsträgers ernennen, um den Rat zu vertreten.
B2: Ex Officio-Mitglieder
Arten von Organisationen wie CDOT, Transportation Commission und andere Partner.
B3: Ehrenmitgliedschaft
Die Bundes- und Landesvertreter sowie Senatoren, die die Region vertreten, und jedes Mitglied des gewählten Leitungsorgans einer allgemeinen Kommunalregierung in der Region, das nicht anderweitig Mitglied ist, sind ehrenamtliche Mitglieder des Rates. Die teilnehmenden Mitglieder können jede Person, die ihrer Meinung nach in die Angelegenheiten des Rates einbezogen werden sollte, zur Ehrenmitgliedschaft wählen. Ehrenmitglieder werden über alle regulären Sitzungen des Rates und die Tagesordnung informiert; haben das Rederecht bei jeder regulären, speziellen oder jährlichen Sitzung; und können auf Anfrage alle allgemeinen Veröffentlichungen des Rates erhalten.
B4: Sondereintragung
Sondermitgliedschaften für die Verkehrskommission von Colorado und die Kommission für Luftqualitätskontrolle. Gemäß der Vereinbarung von PPACG mit dem Bundesstaat Colorado im Rahmen seiner Benennung als MPO für die Verkehrsplanung im Großraum Colorado Springs soll ein Mitglied der Verkehrskommission von Colorado und ein Mitglied der Colorado Air Quality Control Commission oder ihre benannten Vertreter nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands sein und berechtigt sein, an den Diskussionen zur MPO teilzunehmen. Diese Staatsvertreter werden vom Gouverneur in die Verkehrskommission von Colorado und die Kommission für Luftqualitätskontrolle berufen. Diese Mitglieder werden als Sondermitglieder bezeichnet und haben keine Stimmrechte.
Sondermitgliedschaft für die Kommission für Wassergütekontrolle. Gemäß der Vereinbarung von PPACG mit dem Bundesstaat Colorado im Rahmen seiner Benennung als führende Wasserqualitätsplanungsbehörde für den Großraum Colorado Springs soll ein Mitglied der Kommission für Wassergütekontrolle oder ihr benannter Vertreter nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstands sein und berechtigt sein, an den Diskussionen teilzunehmen. Diese Staatsvertreterin wird vom Gouverneur in die Kommission für Wassergütekontrolle berufen. Diese Mitgliederin wird als Sondermitglied bezeichnet und hat keine Stimmrechte.
Sondermitgliedschaft für den Vertreter der Militärgemeinschaft. Eine Bürgerin und ein Stellvertreter, die keine gewählten Amtsträger in der urbanisierten Region sind, die vom Pikes Peak Area Council of Governments bedient wird, sollen ernannt werden, um Informationen über den militärischen Einfluss in der Pikes Peak-Region zu geben und zu erhalten. Diese Person muss vom Vorstand von PPACG genehmigt werden. Dieses Mitglied wird als Sondermitglied bezeichnet und hat keine Stimmrechte.
Sondermitgliedschaft für regionale Militärbasen. Der Militärstützpunkt / Garnison / Flügelkommandant oder sein benannter Vertreter, vorzugsweise der Vizekommandant, von jedem der Militärbasen in der Pikes Peak-Region wird sich selbst benennen und Informationen über den Einfluss auf Militärbasen durch Aktivitäten des Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen erhalten. Diese Personen müssen vom Vorstand von PPACG genehmigt werden. Diese Mitglieder werden als Sondermitglieder bezeichnet und haben keine Stimmrechte.
Abschnitt 2: LEERSTELLEN
Im Falle einer Leerstelle in der Mitgliedschaft des Rates, sei es durch Tod, Rücktritt, Ablauf der Amtszeit in der kooperierenden Einheit der Regierung oder anderweitig, soll ein qualifizierter Nachfolger vom Leitungsorgan der betroffenen Einheit der Regierung ernannt werden, um die Restlaufzeit des Vorgängers im Amt zu vervollständigen. Diese Bestimmung gilt für alle Formen der Mitgliedschaft des Rates.
ARTIKEL V: AMTSTRÄGER
Abschnitt 1: AMTSTRÄGER
Die Amtsträger des Rates bestehen aus einem Vorsitzenden, einem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, einem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Sekretär, die aus den teilnehmenden Mitgliedern des Rates gewählt werden und die Aufgaben erfüllen, die Verpflichtungen erfüllen und die Rechte und Privilegien ausüben sollen, die normalerweise mit diesen Ämtern verbunden sind.
Abschnitt 2: AUFGABEN
Die allgemeinen Aufgaben der Amtsträger sind wie folgt. Der Vorsitzende leitet alle Sitzungen des Rates, unterzeichnet geeignete rechtliche Dokumente und Resolutionen, die vom Vorstand genehmigt wurden, und vertritt das PPACG bei Sitzungen, die die Angelegenheiten des Rates betreffen. Auswahl des Nominierungsausschusses für Vorstandsmitglieder. Der 1. stellvertretende Vorsitzende erfüllt die Aufgaben des Vorsitzenden, wenn dieser nicht in der Lage ist, die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. Der 2. stellvertretende Vorsitzende erfüllt die Aufgaben des Vorsitzenden, wenn der Vorsitzende und der 1. stellvertretende Vorsitzende nicht in der Lage sind, die Aufgaben des Vorsitzenden zu erfüllen. Der Schatzmeister überprüft die finanzielle Dokumentation und unterschreibt die Schecks des PPACG mit und wird vom PPACG-Personal zu verschiedenen finanziellen Angelegenheiten konsultiert, die gelegentlich auftreten können. Der Sekretär unterschreibt die geeigneten rechtlichen Dokumente und Resolutionen des PPACG, die vom Vorstand genehmigt wurden. Der Vorsitzende und der Sekretär des Vorstands können Unterzeichner auf den Bankdokumenten des PPACG sein, um sicherzustellen, dass Transaktionen im Falle der Abwesenheit des Vorstandsschatzmeisters durchgeführt werden können.
Abschnitt 3: DAUER
Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Vorstandsschatzmeisters ist auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten beschränkt. Die übrigen Amtsträger des Rates dienen für einen Zeitraum von einem (1) Jahr oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ihre Nachfolger ordnungsgemäß gewählt und qualifiziert sind.
Abschnitt 4: LEERSTELLEN
Jede entstehende Lücke in einem dieser Ämter wird von den teilnehmenden Mitgliedern des Rates besetzt, um die Restlaufzeit des Vorgängers im Amt zu vervollständigen.
Abschnitt 5: WAHL DER AMTSTRÄGER
Die reguläre jährliche Wahl der Amtsträger des Rates findet auf der regulären Jahresversammlung des Vorstands statt. Der Prozess zur Wahl der Vorstandsmitglieder ist in einem separaten Dokument als “Richtlinie zur Auswahl der Vorstandsmitglieder” festgelegt und angenommen worden.
ARTIKEL VI: INTERESSENKONFLIKTE
Abschnitt 1: BEKANNTGABE VON KONFLIKTEN
Immer wenn ein Vorstands-, Ausschuss- oder Unterabteilungsmitglied Grund zu der Annahme hat, dass eine zu entscheidende Angelegenheit ihn/sie in einen Interessenkonflikt verwickeln würde, gibt er/sie den Interessenkonflikt bekannt und bittet das Gremium um eine Entscheidung darüber, bei solchen Angelegenheiten abzustimmen.
Abschnitt 2: ENTHALTUNG VON DER ABSTIMMUNG
Kein Mitglied darf über eine Angelegenheit abstimmen, die einen Interessenkonflikt mit sich bringen würde.
ARTIKEL VII: VERKEHRSPLANUNGSORGANISATION IM GROßRAUM
Abschnitt 1: ZUWEISUNG VON VERANTWORTLICHKEITEN
Der Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen wurde vom Bundesstaat als die Verkehrsplanungsorganisation im Großraum für das Stadtgebiet von Colorado Springs im Bundesstaat Colorado ernannt. Als MPO ist der PPACG gemeinsam mit dem Bundesstaat für die Verkehrsplanung im Großraum Colorado Springs verantwortlich. Die teilnehmenden Mitglieder des Verwaltungsrats der PPACG, zusammen mit den Sondermitgliedern ohne Stimmrecht, sind für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verkehrsplanungsorganisation im Großraum verantwortlich.
Abschnitt 2: ABSTIMMUNG
Bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verkehrsplanungsorganisation im Großraum werden die Abstimmungsrechte und -befugnisse der teilnehmenden Mitglieder gemäß dieser Satzung festgelegt. Auf Antrag eines teilnehmenden Mitglieds innerhalb des Stadtgebiets von Colorado Springs wird die Abstimmung über den Langzeitplan oder den Plan zur Verbesserung des Verkehrs der Verkehrsplanungsorganisation im Großraum jedoch auf die teilnehmenden Mitglieder von Organisationen innerhalb des Stadtgebiets von Colorado Springs beschränkt.
ARTIKEL VIII: ÄNDERUNGEN
Diese Satzung kann durch Zustimmungsmehrheit (2/3) der autorisierten teilnehmenden Mitglieder, die an einer ordentlichen, besonderen oder jährlichen Sitzung des Rates teilnehmen, geändert, angepasst, überarbeitet oder aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass eine Mitteilung über derartige Vorschläge den Mitgliedern mindestens zehn (10) Tage vor der ordentlichen oder jährlichen Sitzung zugeht.
ALLE PERSONEN, DIE DURCH DIESE GEGENWÄRTIGEN KENNTNIS NEHMEN, dass die vorgenannten Satzungen durch Beschluss der Ratsmitglieder am 10. Juli 2019 als Satzung des Pikes Peak Gebietsrats der Regierungen geändert und angenommen wurden.
